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   VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17   

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VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17 (https://dejure.org/2018,13123)
VK Bund, Entscheidung vom 31.01.2018 - VK 1-151/17 (https://dejure.org/2018,13123)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - VK 1-151/17 (https://dejure.org/2018,13123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesem daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den vorgenannten Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12; vgl. zum Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1-131/17).

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    habe die Vergabekammer bereits in einem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren (VK 1- 131/17) zutreffend festgestellt, dass die den Bietern überlassenen Daten weder widersprüchlich noch zu ungenau seien, sondern auf Basis der bereitgestellten Daten eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation möglich gewesen sei.

    Im Übrigen sei auf den Beschluss der Vergabekammer in Sachen VK 1-131/17 zu verweisen.

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesem daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den vorgenannten Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12; vgl. zum Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1-131/17).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesem daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den vorgenannten Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12; vgl. zum Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1-131/17).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 28/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Vor diesem Hintergrund durfte sich die Ag grundsätzlich auf das ihr vorgelegte Testat verlassen und dieses ihrer Preisprüfung zugrunde legen (vgl. hierzu insgesamt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016, VII-Verg 28/15).

    Hiernach ist seine Angebotswertung aber jedenfalls dann vergaberechtskonform durchgeführt, wenn er sich auf gesicherte - wie hier durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigte - Erkenntnisse stützt und die hieraufhin gezogenen Schlussfolgerungen vertretbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016, VII-Verg 28/15, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Auftraggeber bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands, wozu auch der Loszuschnitt zählt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13; Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei ist.

    Die Wahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt somit grundsätzlich der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist und die von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren ist (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15; auch Beschluss vom 14. Februar 2011, VII-Verg 5/11).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2011 - Verg 5/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Die Wahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt somit grundsätzlich der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist und die von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren ist (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15; auch Beschluss vom 14. Februar 2011, VII-Verg 5/11).

    Weder im Rahmen der Losaufteilung noch der Leistungsbestimmung ist jedoch seitens des Auftraggebers auf das spezifische Leistungsvermögen einzelner Bieter oder darauf zu achten, wie diese sich im Markt aufgestellt haben (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2011, VII-Verg 5/11).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Die Bg zu 1) und 3) haben zudem eigene Sachanträge gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Die Bg zu 1) und 3) haben zudem eigene Sachanträge gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05; Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17
    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).
  • VK Bund, 13.11.2017 - VK 1-117/17

    Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13

    Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch

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